Wir beraten in einer Reihe von wettbewerbsrechtlichen Fragen, einschließlich der Überprüfung potenzieller wettbewerbswidriger Vereinbarungen und Praktiken, und der Auswirkungen von Handelsvereinbarungen. Wir unterstützen unsere Mandanten, indem wir ihre Lieferanten, Kunden und Wettbewerber daran hindern, wettbewerbswidrige Strategien und/oder Praktiken anzuwenden.
Wir beraten unsere Mandanten bei einer Vielzahl von handelsrechtlichen Verträgen, darunter Vertriebs- und Handelsvertreterverträge, Verkaufs- und Lieferverträge (nach ägyptischem Recht und internationalem Recht wie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs - CISG), Joint Venture-, Lizenz- und Franchiseverträge.
Das internationale Handelsrecht ist ein Bündel von Rechtsnormen, Konventionen, Verträgen, nationalen Gesetzen und Handelsbräuchen, die internationale Handels- oder Geschäftsvorgänge regeln. Wir beraten Mandanten bei internationalen Handelsgeschäften, wenn mehr als ein Land beteiligt ist.
Unsere Anwälte befassen sich regelmäßig mit allen Aspekten der Unternehmens- und Privatinsolvenz und arbeiten dabei eng mit Finanzberatern, Insolvenzverwaltern und Managern, Liquidatoren und Sonderverwaltungen zusammen. Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung bei Unternehmensstrukturen, die Einholung der entsprechenden Genehmigungen, die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen sowie die Gestaltung und Verhandlung von Nachlassverträgen. Wir setzen die Rechte unserer Mandanten notfalls auch gerichtlich durch.
Das neue Importeursregistergesetz (Gesetz Nr. 7 von 2017) liberalisiert den ägyptischen Markt für ausländische Investoren. Das neue Gesetz öffnet Ausländern die Möglichkeit, nach Ägypten zu importieren und dort zu handeln, indem sie einen Anteil von maximal 49% der Aktien an Handelsunternehmen halten dürfen. Vor 2017 mussten Importeure zu 100% im Eigentum ägyptischer Personen stehen. Wir vertreten unsere Mandanten bei der Beantragung von Import- und Exportlizenzen bei der General Organization of Export and Import Control (GOEIC). Unsere Anwälte vertreten auch Fabriken, Hersteller oder Markeninhaber von regulierten Produkten im Zuge der Registrierung bei der GOEIC, um entsprechende Lizenzen zu verlängern. Die Registrierung kann entweder nach Hersteller oder Marke erfolgen.