Das Baurecht ist einer der Schwerpunkte der Kanzlei. Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich reichen von der Beratung und Erstellung der relevanten Dokumente in der Vor- und Bauphase (Bau- und Joint-Venture-Verträge, Konsortialverträge, Turnkey-Verträge, Projektmanagement, Beratung und Joint Ventures für Projekte weltweit) bis hin zur Beilegung von Streitigkeiten, die während und nach dem Bau entstehen, sei es in Verfahren vor staatlichen Gerichten, sei es in Schiedsverfahren. Unsere Kanzlei ist für Bauherren/Arbeitgeber, Ingenieurbüros, Planer, Kostenplaner, Bau- und Projektmanager und Auftragnehmer tätig.
Unser Team berät Grundstücksgesellschaften und prozessiert im Bereich der Unternehmensimmobilien in folgenden Feldern:
Wir sind gut positioniert, um Sie auch bei anderen Immobilientransaktionen zu unterstützen, sei es bei Industrieparks, Gewerbe- oder Wohnanlagen, Hotels und Resorts oder bei Fragen im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen, Dienstbarkeiten, Mietverträgen oder Managementverträgen. Falls erforderlich, können wir dabei auch Fragen zu Steuern, Stempelgebühren und Umweltregulierung beantworten.