Wir unterstützen Sie bei der Errichtung neuer Kraftwerke, der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, der Gestaltung von Konsortial- und Joint-Venture-Verträgen, der Verhandlung von Stromliefer- und Einspeiseverträgen sowie bei Lizenzfragen. Wir befassen uns auch mit Fragen des Strommarktes, z.B. im Bereich Stromhandel, Stromverteilung. Dies gilt auch für Rechtsfragen zur Entwicklung und Finanzierung von Projekten im Bereich der regenerativen Energien.
Wir sind führend auf dem Markt für erneuerbare Energien und beraten Lieferanten und Subunternehmer unter anderem bei der Lieferung, Installation und Verwaltung von Technologien für erneuerbare Energien, einschließlich Solar, Wind, Abwärme, Biomasse und Biokraftstoffe.
Unsere Anwälte verfügen über praktische Erfahrung in jeder Phase eines Projekts, einschließlich der Planung, Genehmigung, Joint Ventures und anderen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, Entwicklung von Projektunterlagen (wie PPAs, EPC- und O&M-Vereinbarungen) und M&A.
Unsere Anwälte beraten Öl- und Gasunternehmen, Dienstleister und Regierungsbehörden der Öl- und Gasindustrie in Fragen ausländischer Direktinvestition, Lizenzen, die Verhandlung und Dokumentation von PSCs, Ausschreibungsverfahren und Beschaffung, Akquisitionen, Kaufverträge, Wettbewerbsrecht und Umweltrecht für vor- und nachgelagerte Tätigkeiten.