RECHTSGEBIETE

Bauaufträge & Ausschreibungen

Projekte durchlaufen mehrere Phasen, von der Idee bis zur Umsetzung. Ein Teil des Projektlebens beschäftigt sich damit, diese Idee auf ein physisches Objekt zu übertragen. Dies beginnt mit der Vorbereitung der erforderlichen Studien und Untersuchungen, über die Durchführung der notwendigen Engineering- und Konstruktionsaufgaben, die Umsetzung der Engineering-Ergebnisse, die Inbetriebnahme des Projekts und die Wartung über die gesamte Lebensdauer.

Auswahl des geeigneten Beraters/Auftragnehmers:

Die Durchführung der oben genannten Schritte erfordert die Verfügbarkeit von qualifizierten Teams, von denen jedes in der Lage ist, seinen Teil professionell beizutragen. Bei der Auswahl des/der erforderlichen Berater(s) und/oder Auftragnehmer(s) kann unsere Praxisgruppe Bau behilflich sein, indem sie die rechtlichen und vertraglichen Teile des Auftrags/der Ausschreibung vorbereitet und um die erforderlichen technischen Unterlagen ergänzt, sowie durch Beratung und Unterstützung bei der Auswahl von Zahlungsbedingungen, die dem Projektcharakter entsprechen.

Wir arbeiten auch mit Ingenieurbüros und Bauunternehmern zusammen, um Angebote für eine Ausschreibung auszuarbeiten. Wir unterstützen und beraten Sie in Bezug auf die rechtlichen und vertraglichen Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen. Ein Mitglied der Praxisgruppe Bau ist Ingenieur und Jurist.
In einigen Fällen erfordert das Projekt verschiedene Formen der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Dabei können wir helfen und eine maßgeschneiderte Vereinbarung erstellen.

In dieser Phase ist es wichtig, Klarheit zu schaffen, um ein gemeinsames Verständnis und eine Grundlage für die Angebotserstellung sowie die spätere Vertragsdurchführung zu schaffen. Wir unterstützen den Mandanten dabei mit der Vorbereitung bzw. Beantwortung rechtlicher und vertraglicher Fragen.
Dabei wird die Rechtsnatur des Projekts berücksichtigt, insbesondere wenn es dem öffentlichen Recht unterliegt. Solche Projekte unterliegen besonderen Gesetzen, Vorschriften und Verfahren, die zum Schutz der öffentlichen Interessen erlassen werden. Unsere Praxisgruppe verfügt über ein tiefes Verständnis dieser Art von Projekten.

Vertragsverhandlung:

Nach der Einreichung der Angebote beginnt der Prozess der Auswertung. Bei diesem Schritt ist darauf zu achten, dass die erhaltenen Dokumente unparteiisch und vertraulich behandelt werden. Basierend auf unserem Wissen über die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen kann unsere Praxisgruppe auch in dieser Phase beraten. Dies geschieht über die Bewertung der rechtlichen und vertraglichen Fragen hinaus.
Anschließend steht unsere Praxisgruppe während der Vertragsverhandlungen, der Erstellung des Vergabeauftrags und der Ausarbeitung der endgültigen Verträge zur Verfügung.

Vertragsdurchführung:

Während der Vertragsdurchführung können Ereignisse auftreten, welche die Auslegung der vertraglichen Rechte und Pflichten erforderlich machen. Die für diese Phase erheblichen Gesetze sind ebenfalls zu beachten. Unsere Erfahrung und Kenntnis des öffentlichen Rechts ist für die Beratung bei der Vertragsumsetzung daher von grundlegender Bedeutung.
Erbringung von Dienstleistungen:
Wir bieten Dienstleistungen für Unternehmer, Ingenieurbüros, Auftragnehmer, Dienstleister, Finanzinstitute oder andere Unternehmen, die sich mit dieser Art von Projekten befassen.

Dazu gehören:

Erste Projektstudien
Design- und Ingenieurdienstleistungen
Konstruktion und Installation
Betrieb und Wartung
Projektmanagement und Bauüberwachung
Diese Dienstleistungen können beispielsweise die folgenden Arten von Vereinbarungen umfassen:
Beratungsverträge
Fertigungsaufträge
Design-Build Verträge
BOT, BOO, BLT und ähnliche Verträge
Betriebs- und Wartungsverträge (O&M)
Joint Venture, Konsortien und andere Formen von Kooperationsvereinbarungen